Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 16.02.2006

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 4.06   

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https://dejure.org/2007,3080
BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 4.06 (https://dejure.org/2007,3080)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.2007 - 5 C 4.06 (https://dejure.org/2007,3080)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 5 C 4.06 (https://dejure.org/2007,3080)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EinigungsV Art. 21; EntschG §§ 3, 4, 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; VermG § 1 Abs. 6, § 5 Abs. 1 Buchst. b
    Abführungsbetrag; Einheitswert, vor der Schädigung zuletzt festgestellter ~; Entschädigungsfonds; Grundstücksschädigung; Schädigung, gestreckte; Schädigungszeitpunkt, maßgeblicher ~ für Bemessung des Abführungsbetrages; Unternehmensschädigung; Verwaltungsvermögen; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    EinigungsV Art. 21
    Abführungsbetrag; Einheitswert, vor der Schädigung zuletzt festgestellter ~; Entschädigungsfonds; Grundstücksschädigung; Schädigung, gestreckte; Schädigungszeitpunkt, maßgeblicher ~ für Bemessung des Abführungsbetrages; Unternehmensschädigung; Verwaltungsvermögen; ...

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Abführungsbetrages von Gebietskörperschaften oder sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung zum Entschädigungsfond; Maßgeblicher Zeitpunkt zur Bestimmung des heranzuziehenden Einheitswertes; Verfolgungsbedingte Vermögensbeeinträchtigung bei ...

  • Judicialis

    EinigungsV Art. 21; ; EntschG § 3; ; EntschG § 4; ; EntschG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; VermG § 1 Abs. 6; ; VermG § 5 Abs. 1 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abführungsbetrag; vor der Schädigung zuletzt festgestellter Einheitswert; Entschädigungsfonds; Grundstücksschädigung; Schädigung, gestreckte; maßgeblicher Schädigungszeitpunkt für Bemessung des Abführungsbetrages; Unternehmensschädigung; Verwaltungsvermögen; Zeitpunkt ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 128, 147
  • NJ 2007, 477
  • DVBl 2007, 842
  • DÖV 2007, 757
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 02.12.1999 - 7 C 46.98

    Jüdisches Vermögen; Feindvermögensverwaltung; Vermögensverlust auf andere Weise

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 4.06
    Dies ist nach der zutreffend vom Verwaltungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 5; Beschluss vom 17. Januar 1997 - BVerwG 7 B 298.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 100) eine Vermögensschädigung, die auf eine Verfolgung aus rassischen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen zurückzuführen ist und die wie die vorangegangenen Alternativen des Zwangsverkaufs und der Enteignung voraussetzen, dass der Verfolgte seinen Vermögenswert infolge der Verfolgung vollständig und endgültig verloren hat, wobei über den Eintritt eines solchen Vermögensverlustes, wie im Vermögensrecht allgemein, vornehmlich nach faktischen Kriterien zu entscheiden ist.

    Die bloße Zwangsverwaltung eines Grundstückes bei fortbestehender Eigentumszuordnung scheidet als mögliche erste Stufe eines schädigenden Ereignisses im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG allerdings nicht schon nach den von dem Verwaltungsgericht herangezogenen Grundsätzen aus, die für Zwangsverwaltungen nach der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S. 191) entwickelt worden sind (s. Urteil vom 2. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 5); sie sind auf jüdisches Eigentum ohne Auslandsbezug mangels Vergleichbarkeit der zugrunde liegenden Fallkonstellationen, etwa mit Blick auf einen möglichen Zugriff sog. "Feindstaaten" auf das Auslandsvermögen deutscher Staatsangehöriger, nicht unmittelbar übertragbar.

  • BVerwG, 27.06.2006 - 3 B 190.05

    Abführung; Abführungsbetrag; Einheitswert; zuletzt festgestellter Einheitswert;

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 4.06
    Da bereits nach dieser Gesetzesfassung mit "Einheitswert" der vor der Schädigung zuletzt festgestellte Einheitswert gemeint war (Beschluss vom 27. Juni 2006 - BVerwG 3 B 190.05 -), bedarf keiner Vertiefung, ob die Regelung in der erst während des Klageverfahrens in Kraft getretenen, klarstellenden (s. BTDrucks 15/1180 S. 2) Fassung anzuwenden ist, die sie durch Art. 1 Nr. 6 Buchst. a des Gesetzes vom 10. Dezember 2003 (BGBl I 2471) erhalten hat.

    Bereits mit der Festlegung auf einen einheitlichen Multiplikator hat der Gesetzgeber seine ursprüngliche Regelungsvorstellung (BTDrucks 12/4887 S. 37) aufgegeben, nach der die Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen ohne Zuführung von Steuermitteln aus einem anderweitig "aufgefüllten" Entschädigungsfonds gezahlt werden sollten, mithin zunächst ein "Gleichlauf zwischen der zu gewährenden Entschädigung und dem Abführungsbetrag" (Beschluss vom 27. Juni 2006 - BVerwG 3 B 190.05 - a.a.O.) vorgesehen war (so auch Beschluss vom 29. September 2000 - BVerwG 3 B 99.00 - Buchholz 428.41 § 10 EntschG Nr. 1).

  • BVerwG, 22.06.2005 - 7 B 51.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ; Gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 4.06
    Der Gesetzgeber hat selbst für eine - hier erst im Jahre 1939 erfolgte - Zwangsversteigerung bewusst davon abgesehen, die gesetzliche Vermutung eines verfolgungsbedingten Eigentumsverlusts (§ 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i.V.m. Art. 3 REAO) auf Zwangsversteigerungen von im Eigentum Verfolgter stehenden Grundstücken zu erstrecken (Beschluss vom 14. Juli 2005 - BVerwG 7 B 17.05 - ZOV 2005, 371 f.; s.a. Beschlüsse vom 22. Juni 2005 - BVerwG 7 B 51.05 - und vom 14. November 1996 - BVerwG 7 B 286.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 95).

    Nach dieser Rechtsprechung ist ein Eigentumsverlust durch Zwangsversteigerung in der NS-Zeit dann verfolgungsbedingt, wenn der verfolgte Eigentümer nicht in der Lage war, die Zwangsversteigerung durch freie und ungehinderte Ausübung von Rechten abzuwenden, die einem nicht verfolgten Eigentümer zur Verfügung gestanden hätten (Urteil vom 27. Juni 2002 - BVerwG 7 C 28.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 16); selbst der Erwerb durch einen Nationalsozialisten im Wege der Zwangsversteigerung erfüllte den Tatbestand eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes aber dann nicht, wenn das Grundstück aus bereits vor dem 30. Januar 1933 eingetretenen Gründen derart überschuldet war, dass auch ein Nichtverfolgter den Verlust des Eigentums durch dessen Zwangsversteigerung nicht hätte abwenden können oder wollen (Beschluss vom 22. Juni 2005 - BVerwG 7 B 51.05 -).

  • BVerwG, 27.06.2002 - 7 C 28.01

    Zwangsversteigerung eines Grundstücks im Jahr 1941; jüdische Eigentümerin;

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 4.06
    Nach dieser Rechtsprechung ist ein Eigentumsverlust durch Zwangsversteigerung in der NS-Zeit dann verfolgungsbedingt, wenn der verfolgte Eigentümer nicht in der Lage war, die Zwangsversteigerung durch freie und ungehinderte Ausübung von Rechten abzuwenden, die einem nicht verfolgten Eigentümer zur Verfügung gestanden hätten (Urteil vom 27. Juni 2002 - BVerwG 7 C 28.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 16); selbst der Erwerb durch einen Nationalsozialisten im Wege der Zwangsversteigerung erfüllte den Tatbestand eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes aber dann nicht, wenn das Grundstück aus bereits vor dem 30. Januar 1933 eingetretenen Gründen derart überschuldet war, dass auch ein Nichtverfolgter den Verlust des Eigentums durch dessen Zwangsversteigerung nicht hätte abwenden können oder wollen (Beschluss vom 22. Juni 2005 - BVerwG 7 B 51.05 -).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 3 B 183.05

    Unternehmensverlust "auf andere Weise"; Entschädigung; Bemessungsgrundlage;

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 4.06
    Die Bindung des Entschädigungsverfahrens an die im vermögensrechtlichen Verfahren getroffenen Feststellungen (Beschluss vom 27. Juni 2006 - BVerwG 3 B 183.05 - ZOV 2006, 312) erstreckt sich zudem nicht auf ein Verfahren zur Festsetzung eines Abführungsbetrages nach § 10 EntschG.
  • BVerwG, 05.10.2000 - 7 C 95.99

    Erlösauskehr; Erlösauskehrberechtigter; investiver Verkauf; Unternehmensrest;

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 4.06
    Die Zwangsverwaltung eines Grundstückes ist auch nicht mit der Zwangsbeteiligung an einem Unternehmensträger vergleichbar, die regelmäßig den ersten Schritt einer Unternehmensschädigung, die durch die Überleitung der verbliebenen privaten Anteile in Volkseigentum vollendet wurde, bildete (Urteil vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 95.99 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 40).
  • BVerwG, 17.01.1997 - 7 B 298.96

    Reichweite von § 1 Abs. 6 Vermögensgesetz - Nichtzulassung zur Revision wegen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 4.06
    Dies ist nach der zutreffend vom Verwaltungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 5; Beschluss vom 17. Januar 1997 - BVerwG 7 B 298.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 100) eine Vermögensschädigung, die auf eine Verfolgung aus rassischen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen zurückzuführen ist und die wie die vorangegangenen Alternativen des Zwangsverkaufs und der Enteignung voraussetzen, dass der Verfolgte seinen Vermögenswert infolge der Verfolgung vollständig und endgültig verloren hat, wobei über den Eintritt eines solchen Vermögensverlustes, wie im Vermögensrecht allgemein, vornehmlich nach faktischen Kriterien zu entscheiden ist.
  • BVerwG, 14.07.2005 - 7 B 17.05

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision;

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 4.06
    Der Gesetzgeber hat selbst für eine - hier erst im Jahre 1939 erfolgte - Zwangsversteigerung bewusst davon abgesehen, die gesetzliche Vermutung eines verfolgungsbedingten Eigentumsverlusts (§ 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i.V.m. Art. 3 REAO) auf Zwangsversteigerungen von im Eigentum Verfolgter stehenden Grundstücken zu erstrecken (Beschluss vom 14. Juli 2005 - BVerwG 7 B 17.05 - ZOV 2005, 371 f.; s.a. Beschlüsse vom 22. Juni 2005 - BVerwG 7 B 51.05 - und vom 14. November 1996 - BVerwG 7 B 286.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 95).
  • BVerwG, 14.11.1996 - 7 B 286.96

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an den Nachweis des

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 4.06
    Der Gesetzgeber hat selbst für eine - hier erst im Jahre 1939 erfolgte - Zwangsversteigerung bewusst davon abgesehen, die gesetzliche Vermutung eines verfolgungsbedingten Eigentumsverlusts (§ 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i.V.m. Art. 3 REAO) auf Zwangsversteigerungen von im Eigentum Verfolgter stehenden Grundstücken zu erstrecken (Beschluss vom 14. Juli 2005 - BVerwG 7 B 17.05 - ZOV 2005, 371 f.; s.a. Beschlüsse vom 22. Juni 2005 - BVerwG 7 B 51.05 - und vom 14. November 1996 - BVerwG 7 B 286.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 95).
  • BVerwG, 29.09.2000 - 3 B 99.00

    Einnahmen des Entschädigungsfonds; Abführung; 1, 3-facher Einheitswert;

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 4.06
    Bereits mit der Festlegung auf einen einheitlichen Multiplikator hat der Gesetzgeber seine ursprüngliche Regelungsvorstellung (BTDrucks 12/4887 S. 37) aufgegeben, nach der die Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen ohne Zuführung von Steuermitteln aus einem anderweitig "aufgefüllten" Entschädigungsfonds gezahlt werden sollten, mithin zunächst ein "Gleichlauf zwischen der zu gewährenden Entschädigung und dem Abführungsbetrag" (Beschluss vom 27. Juni 2006 - BVerwG 3 B 190.05 - a.a.O.) vorgesehen war (so auch Beschluss vom 29. September 2000 - BVerwG 3 B 99.00 - Buchholz 428.41 § 10 EntschG Nr. 1).
  • BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 20.07

    Eigentumsverlust als maßgebliche Schädigung; Entschädigung; Grundstück,

    Auch sonst ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass die staatliche Verwaltung eines Vermögensgegenstandes für sich allein keine (endgültige) Entziehung des Vermögenswertes bzw. eine Schädigung "auf sonstige Weise" bewirkt (s. etwa Urteile vom 2. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 5, vom 13. Dezember 2005 - BVerwG 8 C 13.04 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 45 und vom 22. Februar 2007 - BVerwG 5 C 4.06 - BVerwGE 128, 147), und zwar auch dann nicht, wenn der staatlichen Verwaltung eine Entziehung der Eigentumsposition nachfolgt (Beschluss vom 6. März 2000 a.a.O.).
  • BVerwG, 07.05.2007 - 5 B 92.07

    Klärungsbedürftigkeit der Frage des maßgeblichen Schädigungszeitpunktes bei der

    5 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch sonst geklärt, dass die staatliche Verwaltung eines Vermögensgegenstandes für sich allein keine (endgültige) Entziehung des Vermögenswertes bzw. eine Schädigung "auf sonstige Weise" bewirkt (s. etwa Urteile vom 2. Dezember 1999 BVerwG 7 C 46.98 Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 5, vom 13. Dezember 2005 BVerwG 8 C 13.04 Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 45 und vom 22. Februar 2007 BVerwG 5 C 4.06 ), und zwar auch dann nicht, wenn der staatlichen Verwaltung eine Entziehung der Eigentumsposition nachfolgt (Beschluss vom 6. März 2000 BVerwG 8 B 4.00 Buchholz 428 § 1 Abs. 4 VermG Nr. 4).
  • VG Augsburg, 27.11.2014 - Au 2 K 13.343

    Erschließungsbeitragsrecht; Satzungsrecht (Maßstabsregelung zur Ermittlung des

    Zwar ist davon auszugehen, dass eine Tiefenbegrenzung von 50 m "typisch" ist, weil eine bauliche Nutzung über diese Tiefe hinaus in aller Regel nur unter besonderen Umständen zweckmäßig und möglich ist (BVerwG, U.v. 3.6.1971 - IV C 28.70 - BVerwGE 128, 147/150).
  • VG Berlin, 18.11.2010 - 29 A 249.08

    Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz: Wertermittlung - vor

    Dies setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass ein von einem Gesamtvorsatz getragener "Gesamtplan" verfolgt wird, nachdem schon durch die Lockerung der Einwirkungsmöglichkeiten des Eigentümers mit dem ersten Schritt der Prozess seiner endgültigen Verdrängung aus der Eigentümerstellung eingeleitet wird, so wie dies im "klassischen Fall" einer gestreckten Schädigung bei den Verstaatlichungen nach dem Ministerratsbeschluss vom 9. Februar 1972 angenommen wird, bei dem schon der erste Schritt, nämlich die erste staatliche Zwangsbeteiligung, den endgültigen Entzug einleitete (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 2000 - 7 C 95.99 - und Urteil vom 22. Februar 2007 - 5 C 4.06 - beide zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.02.2006 - 5 C 4.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,34511
BVerwG, 16.02.2006 - 5 C 4.06 (https://dejure.org/2006,34511)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.2006 - 5 C 4.06 (https://dejure.org/2006,34511)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - 5 C 4.06 (https://dejure.org/2006,34511)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,34511) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

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